Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden. Aus Sicht der Arbeitssicherheit müssen die Arbeitsbedingungen des Unternehmens beurteilt und darauf basierend Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Daher ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ein sehr wichtiges Instrument - einerseits um dieser Verpflichtung nachzukommen und andererseits, um eine Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen zu schaffen.
Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen bilden ein solides Fundament für die Sicherheit in Betrieben und Organisationen. Des Weiteren dienen sie als Baustein, um längerfristig einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Denn mit den Themen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden Betriebe in Deutschland täglich konfrontiert. Der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitern hat für ein Unternehmen mitunter große wirtschaftliche Folgen. Mitunter sorgt das Bewusstsein für Gefahren in einem Unternehmen schon für eine deutliche Steigerung der Arbeitssicherheit. Denn Sicherheitseinrichtungen und Verhaltensmaßnahmen sind in der Regel vorhanden und müssen nur verwendet bzw. berücksichtigt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung, Bewertung und Beurteilung aller relevanten Gefährdungen, denen ein Beschäftigter im Zuge seiner beruflichen Tätigkeiten ausgesetzt ist. Durch eine systematische Untersuchung aller Aspekte der Arbeit kann eine belastbare Aussage über Prüffristen, Gefahren und deren Beseitigung sowie Präventions- bzw. Schutzmaßnahmen gemacht werden. Dabei beinhaltet Sie zunächst, auf welche Weise Verletzungen oder Schäden entstehen und wie diese Gefahren beseitigt werden können. Ist die Beseitigung der Gefahr nicht möglich, so kann durch fest definierte Präventions- oder Schutzmaßnahmen ein Konzept für die Begrenzung der Gefahren festgelegt werden.
Die Beurteilung von Gefährdungen bildet die Grundlage für einen notwendigen Maßnahmenkatalog, um eine sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel garantieren zu können. Nach Sicherstellung der Wirksamkeit aller durchgeführten Maßnahmen wird der Gesamtprozess dokumentiert
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