Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel (Geräte) nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Die Geräteprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV Vorschrift 3 ist in Deutschland Pflicht. Sie gehört daher bereits als fester Bestandteil zum Sicherheitskonzept vieler Unternehmen. Vielen ist sie noch als E-Check oder BGV-A3-Prüfung bekannt.

Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen vereinfacht ausgedrückt alle Geräte mit einem Stecker. Das sind beispielsweise Monitore, PC, Handbohrmaschine, aber auch Kaffeemaschine, Handrührgerät und Ähnliches.

Erfahren Sie hier, was bei der Geräteprüfung wichtig ist und wie sie funktioniert.

Welche elektrischen Geräte & Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die für den Einsatz an unterschiedlichen Orten vorgesehen sind. Sie besitzen daher einen Stecker, sind nicht festmontiert und wiegen weniger als 23 kg. Diese Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden.

Laut § 2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen“.

Warum ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte notwendig?

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist in Deutschland vorgeschrieben, um die Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Ein brüchiges Kabel oder eine fehlende Schutzabdeckung können zu Stromschlägen oder Verletzungen führen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Geräte, mit denen seine Beschäftigten arbeiten, sicher sind. Um dies zu gewährleisten, sind wiederkehrende Geräteprüfungen nach VDE-Vorschrift erforderlich.

Weitergehende Informationen zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Bei der Geräteprüfung werden alle Betriebsmittel einzeln getestet. Dabei umfasst sie folgende drei Schritte, die in den DIN-VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch, abgebrochene Stecker)
  • Erproben: Funktionsprüfung der sicherheitsrelevanten Schutzeinrichtungen
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Wir verwenden für die Elektroprüfung ausschließlich kalibrierte Messgeräte und garantieren Ihnen daher bei der Geräteprüfung zuverlässige und korrekte Messwerte. Folgende Prüfungen führen wir bei einem E-Check (Elektro-Check) durch:

  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Schutzleiterwiderstand
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

Die Regeln für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel (Geräteprüfung) werden dabei in § 2 (2) der DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben: „Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.“

Für die ortsveränderlichen Betriebsmittel entspricht dies der VDE 0701-0702.

Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme einer Elektroprüfung unterzogen werden.

Die Prüffristen sind individuell anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Als Richtwert gibt die DGUV V3 eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 

Die Empfehlungen sind in der Regel als grobe Orientierung ein guter Anhaltspunkt. Jedoch kann in der Gefährdungsbeurteilung eine individuelle Frist für die nächste Elektroprüfung festgelegt werden.

Der Unternehmer und Betreiber der Geräte muss laut Betriebssicherheitsverordnung dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Mögliche Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein (z. B. Verlust des Versicherungsschutzes).

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften nach geltenden Vorschriften (VDE) durchgeführt werden. Unter Aufsicht einer Elektrofachkraft können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen die Prüfungen ausführen, sofern geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.

Während einer Prüfung in Ihrem Hause legen unsere Prüfer besonderen Wert darauf, Ihre Arbeitsabläufe nicht zu stören. Dabei greifen wir auf langjährige Erfahrung sowie einen standardisierten Arbeitsprozess zurück. Hierdurch stellen wir einen Prüfungsablauf sicher, der ein Minimum an Störung für Ihren Betrieb bedeutet.

Durch unsere Arbeit sind wir bei einer Elektroprüfung auch in persönlichen und datensensiblen Bereichen unterwegs. Diskretion ist daher für uns eine unabdingbare Selbstverständlichkeit.

  • Wir wahren Verschwiegenheit über Belange und Abläufe, die uns im Rahmen der Prüfung bekannt werden.
  • Wir achten die Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter an deren jeweiligem Arbeitsplatz bzw. Ihrer Bewohner in sozialen Einrichtungen.

Wir bei B&S arbeiten mit einem gesamtheitlichen Prüfkonzept. Dabei ist das Ziel der Prüfer durch den E-Check vor allem Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz sicherzustellen. Gleichzeitig legen wir sehr großen Wert darauf, während der Elektroprüfung die Arbeitsabläufe Ihres Betriebes nur minimal zu stören. Jedes elektrische Gerät oder die geprüfte Anlage erhält eine Inventarnummer und bei bestandener Prüfung eine Prüfplakette, die das Datum des E-Checks und die Inventarnummer des Gerätes enthält. Nach Auftragserfüllung erhalten Sie für jedes Betriebsmittel ein gerichtsfestes Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für die defekten Betriebsmittel. Damit sind Sie versicherungstechnisch und rechtlich abgesichert. Sollte es dennoch zu einem Schadensfall oder Unfall kommen, sind Sie mit den Dokumenten von B&S auf der sicheren Seite.

Lassen Sie Ihre Elektrogeräte und elektrischen Anlagen von B&S schnell, sicher und störungsfrei prüfen. Wie bieten Ihnen:

  • einen persönlichen Ansprechpartner, der mit Ihnen telefonisch oder vor Ort ein Konzept individuell für Sie erstellt und Ihnen für Rückfragen zur Verfügung steht
  • einen persönlichen Projektleiter, der mit Ihnen die Prüfungen vor Ort plant und koordiniert
  • einen fachkundigen Prüftechniker, der Experte für DGUV-V3-Elektroprüfungen und stets nach aktuellstem Stand ausgebildet ist
  • ein Prüfkonzept, das sich an Ihren Anforderungen orientiert und speziell auf Ihr Unternehmen oder Organisation abgestimmt ist
  • die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer robusten Prüfplakette
  • eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll, die bzw. das Ihnen nachhaltige Sicherheit bietet

Wir unterstützen Sie darüber hinaus sehr gerne auch bei den folgenden Aufgaben:

Welche Kosten entstehen bei einer Prüfung?

Über Ihr Interesse freuen wir uns, und sehr gerne besprechen wir mit Ihnen, wie die Prüfungen in Ihrem Unternehmen, oder Ihrer Organisation genau aussehen kann. Denn so individuell wie Ihr Betrieb ist auch die Charakteristik der Elektroprüfung. Auf der Basis erstellen wir für Sie ein persönliches Angebot. Nehmen Sie heute noch Kontakt zu uns auf. Am schnellsten geht das über folgende Wege:

  • Sie schicken uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular – Wir rufen Sie umgehend zurück!
  • Rufen Sie uns an und sprechen Sie direkt mit Ihrem kompetenten Sicherheitsberater.

Seit über 15 Jahren haben wir den richtigen Riecher für Elektroprüfungen nach DGUV, VDE und Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und Ihre Sicherheit.

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